Von einer Dyskalkulie oder Rechenstörung kann unter anderem nur dann gesprochen werden, wenn ein Kind sehr viel schlechtere Leistungen im Rechnen zeigt, als man es von ihm aufgrund seiner allgemeinen Intelligenz und seines Alters erwarten würde. Zeigt Ihr Kind beispielsweise in allen Fächern gute bis durchschnittliche Leistungen und versagt gleichzeitig vollständig im Fach Mathematik, leidet es möglicherweise an einer Dyskalkulie.
Das Jugendamt beauftragt die logopädische Praxis Gulpers & Schiffers nach §35a Abs. 3 SGB VIII, Eingliederungshilfe aus den Lernbereich Dyskalkulie durchzuführen.
Die Kostenübernahme einer Therapie setzt grundsätzlich eine entsprechende Antragstellung beim Jugendamt und eine Entscheidung des Jugendamtes voraus.