Dyskalkulie

Dyskalkulie ist eine Störung beim Erlernen des Rechnens. Betroffen sind etwa ein Prozent aller Kinder. Aber nicht jedes Kind, das schlecht rechnet, hat eine Dyskakulie.

Von einer Dyskalkulie oder Rechenstörung kann unter anderem nur dann gesprochen werden, wenn ein Kind sehr viel schlechtere Leistungen im Rechnen zeigt, als man es von ihm aufgrund seiner allgemeinen Intelligenz und seines Alters erwarten würde. Zeigt Ihr Kind beispielsweise in allen Fächern gute bis durchschnittliche Leistungen und versagt gleichzeitig vollständig im Fach Mathematik, leidet es möglicherweise an einer Dyskalkulie.

Allerdings kann nur dann eine Rechenstörung vorliegen, wenn keine Seh- oder Hörstörungen oder keine sonstige Erkrankung oder Behinderung oder eine mangelhafte Unterrichtung im Fach Mathematik als Ursache für die unzureichenden Leistungen in Frage kommen.

Das Jugendamt beauftragt die logopädische Praxis Gulpers & Schiffers nach §35a Abs. 3 SGB VIII, Eingliederungshilfe aus den Lernbereich Dyskalkulie durchzuführen.

Die Kostenübernahme einer Therapie setzt grundsätzlich eine entsprechende Antragstellung beim Jugendamt und eine Entscheidung des Jugendamtes voraus.