Wer übernimmt die kosten für eine logopädische Behandlung?

 

Logopädie  ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).

Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.